Kernspintomographie der Brustdrüsen (Mammae) im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung

Unsere Praxis hat die Zulassung, die Kernspintomographie der Mamma als Leistung der gesetzlichen Krankenkassen durchzuführen.

Diese Untersuchung ist aber nur unter besonderen Bedingungen möglich:

zum Rezidivausschluß (frühestens 6 Mon. nach Operation oder 12 Mon. nach Beendigung der Bestrahlungstherapie) eines histologisch gesicherten Mamma-Karzinoms nach brusterhaltender Therapie, auch nach Wiederaufbauplastik, für den Fall, dass eine vorausgegangene mammographische und sonographische Untersuchung die Dignität des Rezidivverdachtes nicht klären konnte

oder

zur Primärtumorsuche bei axillären Lymphknotenmetastase(n), deren histologische Morphologie ein Mamma-Ca. nicht ausschließt, wenn ein Primärtumor weder klinisch noch mittels mammographischer und sonographischer Untersuchung dargestellt werden konnte.

Nur in den o.g. Fällen kann Ihnen Ihr Gynäkologe eine Überweisung zur Kernspintomographie der Mamma ausstellen.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Mammographie- und Sonographie-Bilder mit, soweit sie nicht in unserer Praxis erstellt wurden und sich bei uns befinden.
Bitte bringen Sie außerdem Kopien oder Originale (erhalten Sie nach dem Kopieren zurück) der histologischen Ergebnisse mit.

Sollten die obengenannten Vorgaben nicht erfüllt sein, können wir die Kernspintomographie der Mamma auch als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) durchführen. Die Kosten für diese Untersuchung betragen ca. 460,00 €, eine nachträgliche Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist hier nicht zu erwarten.